EGT muss sich im Missbrauchsverfahren rechtfertigen
Dezember 16, 2008 on 3:46 pm | In Allgemein | No CommentsAufgrund mehrerer Beschwerden durch Gasanbieter, die auf Leistungen von EGT (E.ON Gastransport GmbH) angewiesen waren, hat die Bundesnetzagentur nun ein Missbrauchsverfahren gegen den Netzbetreiber eingeleitet. Den Kunden wurde eine Grundgebühr von 1.000 Euro für eine Leistung in Rechnung gestellt, wofür EGT gesetzlich verpflichtet ist.
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