TelDaFax: Bundesnetzagentur verbietet Prüfungsgebühr
März 24, 2009 on 3:54 pm | In Allgemein | No CommentsDie Bundesnetzagentur hat nach dem Energiewirtschaftsgesetz festgestellt, dass die Erhebung von Gebühren bei einer Vertragsauflösung regelwidrig ist.
Die Entscheidung der Bundesnetzagentur hat das Unternehmen TelDaFax veranlasst, zuzusichern, die Prüfungsgebühr nicht mehr zu erheben. Zehn Euro mussten Kunden bislang bei einer Vertragsauflösung berappen. Das Bundeswirtschaftsgesetz legt aber fest, dass ein Lieferantenwechsel des Strom- oder Gaslieferanten immer unentgeltlich zu erfolgen hat.
Weil der Verbraucher bei einem Lieferantenwechsel immer einen Vertrag kündigen muss, um danach einen neuen abschließen können, verzerrt die Erhebung einer Gebühr bei Vertragsauflösung den Wettbewerb. Für den Wettbewerb und den Verbraucherschutz bedeutet die Feststellung der Bundesnetzagentur eine Stärkung.
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