Kartellamt: Millionenstrafen für zwei Flüssiggasanbieter

April 16, 2009 on 3:11 pm | In Allgemein | No Comments

Insgesamt verhängte das Bundeskartellamt Geldstrafen in Höhe von 41,4 Millionen Euro an die für schuldig im Sinne der Anklage befundenen Unternehmen.
Die zwei Unternehmen, die Privat- und Gewerbekunden mit Flüssiggas in Kleintanks und Flaschengas belieferten wurden überführt, den Wettbewerb mittels Preisabsprachen und Kundenschutzabsprachen beschränkt zu haben.
Die Westfalen AG Münster und die Propan Rheingas GmbH & Co KG Brühl haben nach den Untersuchungsergebnissen des Bundeskartellamts haben Preisabsprachen getroffen und abgesprochen, sich gegenseitig keine Kunden abzuwerben. Die beiden Firmen kontrollierten auf diese Weise etwa zwei Drittel des deutschen Flüssiggasmarkts mit überhöhten Preisen- entsprechend hoch vielen die verhängten Bußgeldbescheide gegen die Unternehmen aus. Allerdings sind vorerst nur die Bußgeldbescheide gegen ein Unternehmen rechtskräftig.

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