Urteil zur Ölpreisbindung in Deutschland
April 15, 2010 on 11:18 am | In Allgemein | No CommentsAls Ölpreisbindung bezeichnet man die Koppelung des Preises für Erdgas an die Ölpreise in Deutschland. Dabei ist sie nicht im Gesetz verankert, sondern es handelt soch dabei um eine internationale Brancheninterne Vereinbarung, die zwischen deutschen Importeuren und ausländischen Produzenten getroffen wurde.
Am 24. März 2010 hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden, dass die Gasversorger ihre Preise nicht mehr ausschließlich an den Gaspreis binden dürfen. Dies wird als großer Erfolg für die Verbraucherschützer in Deutschland gewertet.
Dem Urteilsspruch voraus ging eine Anzahl von Klagen verschiedener Verbaucherorganisationen und Privatkunden. Sie kritisierten, dass zahlreiche Gasversorger in Deutschland ihre Preise unmittelbar von der Entwicklung der Heizölpreise abhängig gemacht hätten. Dadurch wäre die Preisentwicklung für die Verbraucher undurchsichtig, sie Versorger sollten ihre Kosten transparenter gestalten.
Im Allgemeinen wird es keine vollständige Aufhebung der Bindung vom Gaspreis an den Ölpreis geben. Besonders in den langfristigen Lieferverträgen von großen Gaskonzernen wie zum Beispiel Gasprom wird dies weiterhin üblich sein, wenn sie mit Ferngasgesellschaften von E.on kooperieren.
Trotzdem sind von dem Urteilsspruch weite Teiles des Gasmarktes betroffen. Aus diesem Grund können sich zahlreiche Verbraucher auf Rückzahlungen freuen.
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